Betreuungsgebühren ab 01.09.2025
Elternbeitrag für Kinder ab 3 Jahren (ab Vollendung drittes Lebensjahr):
Tägliche Buchungszeit | Wöchentliche Buchungszeit | Monatliche Gebühr |
4-5 Std. | 20-25 Std. | 169,00 € |
5-6 Std. | 25-30 Std. | 184,00 € |
6-7 Std. | 30-35 Std. | 199,00 € |
Ausgenommen der Gebühren für die Mittagsverpflegung werden alle Beiträge für 12 Kalendermonate erhoben. Die Beträge werden zum 01. des folgenden Monats fällig und vom Konto des Personenberechtigten abgebucht bzw. von diesen auf das Konto der Stadt Rosenheim eingezahlt. Es erfolgt eine regelmäßige Anpassung der Beiträge.
Der Freistaat Bayern entlastet Familien mit einem Beitragszuschuss von 100,00 € monatlich pro Kind und Monat. Er gilt ab dem 01. September des Kalenderjahres, in dem das Kind 3 Jahre alt wird und wird bis zur Einschulung gezahlt. Der Betrag von 100,00 € wird mit den Elternbeitragsgebühren verrechnet.
Zu Beginn des Kindergartenjahres legen Sie fest, wie viele Buchungsstunden Sie täglich bzw. wöchentlich buchen wollen und die Uhrzeit, wann Sie an den einzelnen Wochentagen Ihr Kind bringen und abholen. Die Buchungsstunden sind min. 4-5 Stunden pro Tag bzw. 20-25 Stunden pro Woche, die auf die tägliche Kernzeit von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr gelegt werden müssen.
Es besteht die Möglichkeit der Beitragsübernahme bzw. einer Zuschussgewährung durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. Der zugehörige Antrag muss jährlich gestellt werden und ist einkommensabhängig.
Gebührensatzung
Die Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Rosenheim können Sie über die Homepage der Stadt Rosenheim herunterladen.
Zum Download (PDF)
Benutzungssatzung
Die Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Rosenheim können Sie über die Homepage der Stadt Rosenheim herunterladen.
Zum Download (PDF)